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WIR ENTSORGEN IHRE
ASBEST-ABFÄLLE

Schnell. günstig. zuverlässig.

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Produkte & anwendung

Viele alte Produkte enthalten noch Asbest, von dem es zeitweise mehr als 3.000 Anwendungen gab. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten von Asbest:

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- Spritzasbest (Weichasbest, schwach gebundener Asbest) enthält meist höhere Anteile an Blauasbest (25 bis 40 Prozent) und weniger Bindemittel. Bei mechanischer Beanspruchung werden sehr leicht Fasern freigesetzt, so dass die Raumluft stoßweise stark belastet sein kann. Spritzasbest wurde als Hitzeschutz bei Stahlskelettbauten verwendet. Bekannte Beispiele sind der Palast der Republik in Berlin und das World Trade Center in New York.

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- Asbestzement (fest gebundener Asbest) hat eine Dichte von mindestens 1.500 Kilogramm pro Kubikmeter (kg/m3 ). Er enthält zehn bis 15 Prozent Asbest und Zement als Bindemittel. Weit verbreitet sind zum Beispiel Fassadenschindeln und Welldachplatten, die sogenannten Eternit-Platten.

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Quelle

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018, Umwelt Wissen Abfall „Asbest“

Auch asbesthaltige Bodenbeläge sind noch häufig zu finden, da sie in den 1970er-Jahren einen Marktanteil von rund 20 Prozent hatten. Sie können sowohl schwach als auch fest gebundenen Asbest enthalten. So unterscheiden sich die Bodenbeläge:

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- Vinyl-Asbest-Fliesen oder Flex-Platten enthalten etwa 15 Prozent Asbest in festgebundener Form. Die Einzelplatten sind typischerweise quadratisch, mit 25 oder 30 Zentimetern Kantenlänge, glatt und ohne Trägerschicht, meist grau oder braunmeliert, seltener rot, gelb, schwarz oder blau. Sie sind kaum flexibel und zerbrechen leicht mit einem deutlich hörbaren „Knack

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- Cushion-Vinyl-Beläge (CV-Beläge, Handelsname Novilon) enthalten bis zu 40 Prozent Asbest in schwach gebundener Form. Die geschäumte Bahnenware war häufig mit Fliesen oder einem anderen Muster bedruckt. An der Unterseite findet sich eine Trägerschicht aus weißer oder hellgrauer Asbestpappe.

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- Asphalt-Tiles oder Asbesthartfliesen sind auf Asphalt- oder Bitumenbasis gefertigt. Sie sind stark mit dem Untergrund verhaftet und sehr spröde und brüchig.

ALLGEMEINES

Asbest wurde bis in die 1980er-Jahre häufig verwendet. Seine hervorragenden technischen Eigenschaften machten ihn für viele Einsatzzwecke interessant, vor allem als Baumaterial. Nachdem die Gesundheitsgefährdung durch Asbest erkannt worden war, schränkte der Gesetzgeber die Verwendung nach und nach immer stärker ein. Noch heute findet man asbesthaltige Materialien, die besonders sorgfältig behandelt werden müssen, um eine Freisetzung der gesundheitsschädlichen Fasern zu vermeiden.

Sanierung und Umgang sowie fachgerechte Entsorgung

Es wird empfohlen, nur Fachfirmen mit der Sanierung zu beauftragen. Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfüllt PUR Umwelt diesen Standard

 

Asbesthaltige Abfälle werden auf der Baustelle in Big-Bags verpackt und in einer Sammelstelle abgegeben. Auf der Deponie werden die Big-Bags abgedeckt, um eine Beschädigung und eine Freisetzung von Fasern zu verhindern.

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Alle asbesthaltigen Abfälle müssen sorgfältig verpackt und entsorgt werden. Wer einzelne Platten, Blumenkästen oder Aschenbecher wegwerfen will, kann zum Wertstoffhof oder einer Sammelstelle gehen, die vielerorts asbesthaltige Abfälle annehmen.

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  • Größere Mengen können zu Deponien der Klasse I oder II (ehemaligen Hausmülldeponie) gebracht werden. Die Abfälle müssen dafür in Big-Bags verpackt und – bei schwach gebundenem Asbest – mit Faserbindemittel behandelt oder verfestigt sein.

  • Für private Haushalte und bei Mengen unter 2.000 Kilogramm pro Jahr ist es nicht erforderlich, einen Entsorgungsnachweis zu führen. Entsorgung asbesthaltiger Abfälle In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden Abfälle nach ihrem Gefährdungspotenzial eingeteilt. Bei asbesthaltigen Abfällen ist entscheidend, wie hoch der Anteil an Asbest zum Beispiel in einer Zementplatte ist:

    • größer 0,1 Gewichtsprozent Asbest: der Abfall wird als gefährlich eingestuft, •

    • kleiner 0,1 Gewichtsprozent Asbest: der Abfall wird als nicht gefährlich eingestuft.

  • Asbesthaltiger Abfall ist im Regelfall auf Deponien abzulagern.

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