© P. U. Richter Umweltdienste Rheinland GmbH
SCROLL
Mit unserer Saugwagenflotte holen wir Ihre Bohrschlämme bundesweit ab
Unser MUDCLEANER bereitet diese Flüssigkeit auf, damit sie weiterverwendet werden kann…
Bentonit wird zurückgewonnen und wieder auf der Baustelle eingesetzt
Aufbereitung der Bohrschlämme, so dass Klarwasser produziert wird
Unschlagbare Vorteile für Sie…
ZUVERLÄSSIG
Sowohl unsere Entsorgungs-Logistik als auch die Prozess-Technik sind über Jahre immer wieder optimiert worden. So erreichen wir, dass sich unsere Kunden wieder vollkommen sorglos ihren Projekten zuwenden.
GÜNSTIG
Durch die Wiederaufbereitung von Bentonit und unser deutschlandweites Deponiekontigent verfügen wir über eine attraktive Kostenstruktur
EINFACH
Der Ablauf ist denkbar einfach und dank unserer jahrzehntelangen Expertise als europaweiter Entsorgungsfachbetrieb völlig unkompliziert.
FACHGERECHT
Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und verfügen über entsprechende BImSchG-Genehmigungen.
+49 174 3398-111
Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
Bei der grabenlosen Verlegung von Leitungen unter Straßen, Gewässern sowie befestigten und unbefestigten Flachen fallen mineralischer Abfall (Bohrklein) und Bohrspülungen an, Bohrklein besteht in der Regel aus geogen oder anthropogen geprägtem Bodenmaterial, Baustoffen aus primären und sekundären Rohstoffen, Trümmerschutt sowie Resten der bei diesem Verfahren verwendeten Bohrspülung. Bei der Bohrspülung handelt es sich in der Regel um ein Gemisch aus Wasser, Bentonit, Zusätzen und mineralischen Bestandteilen des durchbohrten Untergrundes.
Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen entstehen bei Baumaßnahmen (z. B. Verlegung von Rohrleitungen). Abfalle sind gemäß KrWG ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder zu beseitigen, wenn eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Abfallrechtliche Bewertung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
Grundlage für die Bewertung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
§ 7 Abs. 3 KrWG sind drei Prüfschritte, die jeweils mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden müssen.
Prüfschritt: Bewertung der Maßnahme (funktional, formell)
Die Verwertungsmaßnahme muss funktionale Anforderungen und formelle Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, die Aufbringung von Bohrklein oder Bohrspülungen muss erforderlich sein, und andere Materialien müssen dadurch ersetzt werden (§ 3 Abs. 23 KrWG). Hinsichtlich der formellen Anforderungen müssen insbesondere die Planung -und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme erfüllt sein.
Prüfschritt: Bewertung der funktionalen Eignung des Abfalls
Mineralische Abfälle, die in technischen Bauwerken verwertet werden sollen, müssen die erforderlichen bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Scherfestigkeit, Druckfestigkeit, Frostbeständigkeit) aufweisen, die aus bautechnischer Sicht für die Herstellung des Bauwerkes erforderlich sind. Sollen mineralische Abfalle in der durchwurzelbaren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen (Verfüllung von Abgrabungen und Abfallverwertung im Landschaftsbau) verwertet werden, müssen mit diesen natürliche Bodenfunktionen (z. B. Filter-, Puffer- und Rückhaltevermögen, Lebensraum, Wasserhaltekapazität) (wieder) hergestellt oder verbessert werden können. Bei entsprechender Eignung können mineralische Abfalle auch als Nährstoffträger verwendet werden.
Prüfschritt: Bewertung der Schadlosigkeit des Abfalls (wesentliche Bewertungsgrundlagen sind das Abfall-, das Bodenschutz- und das Wasserrecht)
Die Verwertung ist schadlos, wenn Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nach der Beschaffenheit der Abfälle, nach dem Ausmaß der Verunreinigungen, nach der Art der Verwertung nicht zu erwarten sind und insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.
Entsorgung auf Deponien
Bohrklein, dass keine höherrangigen Verwertungsstufe entsprechend der Abfallhierarchie in § 6 Abs. 1. KrWG zugeführt werden kann, ist auf Deponien zu entsorgen. Die Bohrspülung erfüllt nicht die für eine Ablagerung auf Deponien erforderlichen bauphysikalischen Eigenschaften.